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Die Unterhaltsleitlinien und die Unterhaltstabellen des Oberlandesgerichts Dresden dienen den Gerichten im Freistaat Sachsen zur Orientierung bei einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Sie sind lediglich eine Empfehlung; je nach den Umständen des Einzelfalles kann der tatsächlich zugesprochene Unterhalt von den Unterhaltssätzen der Tabelle abweichen. Die darin genannten Unterhaltsbeträge werden regelmäßig angepasst.
Die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte stellen keine verbindliche Regelung dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, die dem Ziel einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung dienen.